Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B
Stand: 12.01.2026
## 1. Vertragspartner, Geltungsbereich und B2B
1. Vertragspartner ist die **Werbeagentur-Kirci, Inhaber: Onur Kirci, Ben-Gurion-Ring, Deutschland**, E-Mail: Info@Werbeagentur-Kirci.de (nachfolgend „Auftragnehmer“).
2. Diese AGB gelten für alle Verträge über Konzeption, Gestaltung, Erstellung und technische Umsetzung von Webseiten, Landingpages, Funnels und vergleichbaren digitalen Projekten einschließlich Tracking-/Analytics-Einrichtung sowie – soweit im Angebot vereinbart – Hosting und Wartung.
3. Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
5. Erklärungen, Freigaben, Änderungswünsche, Abnahmen und Kündigungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp.
6. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer bei Vertragsschluss auf sie hinweist, dem Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft und der Auftraggeber ihrer Geltung zustimmt.
## 2. Vertragsunterlagen und Leistungsumfang
1. Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge:
1. individuelles Angebot beziehungsweise Auftragsbestätigung,
2. Leistungsbeschreibung oder Kick-off-Protokoll,
3. diese AGB.
2. Preisangaben in Werbematerialien, auf Social Media oder auf der Website des Auftragnehmers sind unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich sind ausschließlich die Preise des individuellen Angebots.
3. Der Auftragnehmer erstellt eine professionelle Website oder Funnel-Lösung entsprechend dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.
4. Ein typisches Projekt kann insbesondere enthalten:
- Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung,
- bis zu sieben vereinbarte Seiten beziehungsweise Bereiche,
- Anfrageformular und Call-to-Actions,
- Copy-Feinschliff auf Basis der Kundenvorgaben,
- Bildrecherche und Stockbilder, soweit vereinbart,
- Basis-SEO,
- Performance-Grundoptimierung,
- technische Einrichtung von Analytics oder Tracking,
- Domain-Verbindung,
- WebMail-Einrichtung,
- Einrichtung eines Accounts bei Onepage.io oder einem vergleichbaren Anbieter,
- kurze Nutzungsanleitung.
5. Nicht im Projektpreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: zusätzliche Seiten, individuelle Logoentwicklung, Vor-Ort-Fotografie, umfangreiche SEO-Kampagnen, Werbeanzeigen, komplexe Schnittstellen, individuelle Programmierungen, Rechtstexte, Rechtsberatung und sonstige Leistungen außerhalb des Angebots.
6. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie oder AGB werden ausschließlich technisch eingebunden. Der Auftragnehmer erstellt, prüft oder aktualisiert diese Texte nicht rechtlich. Der Auftraggeber ist für deren rechtliche Richtigkeit und Aktualität verantwortlich.
## 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge bereit. Dazu gehören insbesondere Logo, Bilder, Texte, Firmendaten, Wunschfarben, Zielgruppeninformationen, Domain- und Hostingzugänge, E-Mail-Zugänge sowie gegebenenfalls Google-, Analytics- oder Tag-Manager-Zugänge.
2. Fehlen erforderliche Unterlagen oder Zugänge, setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber grundsätzlich eine Nachfrist von drei Kalendertagen in Textform.
3. Liegen die erforderlichen Materialien auch nach insgesamt zehn Kalendertagen nach Vertragsschluss nicht vollständig vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt mit Platzhalter-Inhalten, Dummy-Texten oder Stockbildern fortzuführen. Struktur, Gestaltung und Umsetzung erfolgen dann nach fachlichem Ermessen des Auftragnehmers.
4. Inhalte oder Änderungswünsche, die nach Ablauf dieser Zehn-Tage-Frist eingehen, müssen vom Auftragnehmer nicht mehr kostenfrei berücksichtigt werden. Eine spätere Umsetzung kann als vergütungspflichtiger Change Request angeboten werden.
5. Verzögern sich Leistungen des Auftragnehmers aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich eines angemessenen Planungszeitraums.
6. Der Auftraggeber versichert, sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu besitzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung dieser Inhalte entstehen.
## 4. Projektbeginn, Zeitrahmen und Fertigstellung
1. Der Projektstart erfolgt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, grundsätzlich in Höhe von 50 % des Projektpreises, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
2. Der unverbindliche Zielzeitraum für die Fertigstellung beträgt vier bis sechs Wochen ab vollständiger Materialbereitstellung beziehungsweise ab Beginn der Umsetzung mit Platzhalter-Inhalten.
3. Verbindliche Termine gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4. Platzhalter-Inhalte stellen keinen Mangel dar, soweit der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt hat.
## 5. Abnahme
1. Nach Übergabe der Staging-Version oder der fertiggestellten Website fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf.
2. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von sieben Kalendertagen. Wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist in Textform nachvollziehbar zu benennen.
3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahmeverweigerung unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
5. Nach Abnahme sind neue Gestaltungs-, Text- oder Funktionswünsche keine Mängel, sondern kostenpflichtige Change Requests.
## 6. Korrekturen und Change Requests
1. Im Projektpreis ist eine große, gebündelte Korrekturphase enthalten. Der Auftraggeber reicht seine Änderungswünsche gesammelt in Textform ein.
2. Nach dieser Korrekturphase sind nur einfache, klar abgrenzbare Anpassungen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Der Aufwand je einzelner Anfrage darf 30 Minuten nicht überschreiten.
3. Überschreitet eine Änderung voraussichtlich 30 Minuten, betrifft sie neue Inhalte, neue Seiten, neue Funktionen oder weicht sie vom vereinbarten Leistungsumfang ab, handelt es sich um einen Change Request.
4. Change Requests werden erst nach Freigabe des zusätzlichen Aufwands durch den Auftraggeber umgesetzt und nach der aktuellen Preisliste oder einem individuellen Angebot berechnet. Der Stundensatz beträgt, sofern nicht anders vereinbart, **[Stundensatz einsetzen] € Gesamtpreis pro Stunde**.
## 7. Vergütung, Zahlungsverzug, Deaktivierung und Projektbeendigung
1. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsregelung:
- 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss, zahlbar innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungseingang;
- 50 % Schlussrate bei Fertigstellung und Übergabe, zahlbar innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungseingang.
2. Alle Preise sind Gesamtpreise. Soweit der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
3. Der Auftraggeber gerät bei nicht fristgerechter Zahlung ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € je überfälliger Entgeltforderung verlangen.
4. Wird die Schlussrate nicht fristgerecht gezahlt, ist der Auftragnehmer nach einer weiteren Zahlungsfrist von sieben Kalendertagen berechtigt, die Website vorläufig zu deaktivieren.
5. Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf dieser weiteren Frist aus, kann der Auftragnehmer den Projektvertrag in Textform kündigen. Mit Zugang der Kündigung endet der Anspruch des Auftraggebers auf Übergabe, Freischaltung, Zugangsdaten und Nutzungsrechte.
6. Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 7.5 verzichtet der Auftragnehmer auf die noch offene Schlussrate des beendeten Projekts. Bereits gezahlte Anzahlungen werden nicht erstattet; sie dienen der Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Konzeption-, Gestaltungs- und Umsetzungsleistungen.
7. Projektdateien, Staging-Instanzen und nicht übertragene Inhalte dürfen 30 Kalendertage nach Vertragsbeendigung gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder datenschutzrechtlichen Pflichten entgegenstehen.
8. Wünscht der Auftraggeber nach einer solchen Vertragsbeendigung später erneut eine Website oder die Wiederherstellung eines gelöschten Projekts, ist dies kein Anspruch auf Reaktivierung. Es bedarf eines vollständig neuen Vertrags mit neuem Angebot. Der neue Auftrag wird zum dann geltenden vollständigen Projektpreis berechnet; bereits geleistete Zahlungen aus dem beendeten Projekt werden nicht angerechnet.
9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
## 8. Nutzungsrechte, Accounts und Drittinhalte
1. Sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge auf den Auftraggeber über.
2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und die vereinbarte Website beziehungsweise Domain.
3. Nicht übertragen werden Rechte an vorbestehenden Konzepten, Vorlagen, Frameworks, Methoden, Komponenten, Know-how und allgemein verwendbaren Code-Bestandteilen des Auftragnehmers.
4. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung als Template für Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
5. Stockbilder, Fonts, Plugins und sonstige Drittinhalte unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Soweit möglich, werden Lizenzen auf den Auftraggeber registriert oder für dessen Nutzung erworben.
6. Domains, Hosting-, WebMail- und Website-Builder-Accounts werden nur im vereinbarten Umfang eingerichtet. Zugangsdaten und eine endgültige Übergabe erfolgen nach vollständiger Zahlung.
7. Laufende Kosten von Domains, Hosting, E-Mail, Onepage.io, Plugins, CMPs oder anderen Drittanbietern trägt der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
## 9. Wartungsvertrag
1. Ein Wartungsvertrag besteht nur, wenn er im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Er wird getrennt vom Website-Projekt vergütet.
2. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Livegang der Website. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
3. Die monatliche Vergütung beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ab 110,00 € Gesamtpreis und ist monatlich im Voraus fällig.
4. Der Auftraggeber erhält bis zu zehn Wartungspunkte pro Monat. Ein Wartungspunkt entspricht 15 Minuten Arbeitszeit. Nicht genutzte Punkte verfallen am Monatsende; eine Übertragung in Folgemonate findet nicht statt.
5. Typische Wartungsleistungen sind Text- und Bildänderungen, kleinere Design-Anpassungen, Plugin-Updates, kleinere Fehlerbehebungen und neue Sektionen innerhalb eines bestehenden Onepagers.
6. Nicht von Wartungspunkten umfasst sind insbesondere neue Unterseiten, umfassende Redesigns, umfangreiche Texte, komplexe Integrationen, Werbekampagnen oder SEO-Kampagnen. Zusätzliche Unterseiten kosten mindestens 500,00 € Gesamtpreis pro Seite, sofern nicht individuell anders angeboten.
7. Der Auftragnehmer beginnt die Bearbeitung einer Wartungsanfrage grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen. Dies ist keine Garantie für eine vollständige Lösung innerhalb dieser Frist.
8. Ohne Wartungsvertrag obliegen Updates, Backups, Sicherheit und technische Pflege der Website dem Auftraggeber.
9. Gerät der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen oder einem wesentlichen Betrag in Verzug, darf der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung Wartungsleistungen aussetzen und den Wartungsvertrag außerordentlich kündigen. Vergütungsansprüche bis zur wirksamen Kündigung bleiben unberührt.
## 10. Mängel und Erfolgsausschluss
1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt im B2B-Verhältnis zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit zwingendes Recht längere Fristen vorsieht.
3. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Rankings, Besucherzahlen, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolge. Basis-SEO und Performance-Optimierung sind technische und gestalterische Maßnahmen, keine Erfolgsgarantie.
4. Der Auftragnehmer behebt berechtigte wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist.
## 11. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Höhe des jeweiligen Projektpreises begrenzt.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste und Betriebsunterbrechungen ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt für Datenverluste nur, soweit der Auftraggeber keine angemessenen und aktuellen Backups vorgehalten hat.
4. Für Ausfälle, Änderungen oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern, insbesondere Hostern, Website-Buildern, E-Mail-Providern, CDNs, Plugins, Analytics- oder Tag-Manager-Diensten, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
## 12. Datenschutz, Tracking und Consent
1. Der Auftraggeber ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für seine Website, insbesondere für die dort erhobenen Daten, Formulare, Rechtstexte und eingesetzten Marketing- oder Tracking-Tools.
2. Der Auftragnehmer kann Analytics, Tag Manager, Conversion-Tracking oder vergleichbare Tools technisch einrichten, sofern dies vereinbart ist.
3. Nicht technisch erforderliche Cookies, Tags und vergleichbare Technologien dürfen erst nach einer wirksamen Einwilligung der Websitebesucher aktiviert werden. Der Auftragnehmer richtet auf Wunsch ein gängiges Consent-Management-Tool technisch ein.
4. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen rechtlichen Inhalte, Anbieterinformationen, Datenschutzhinweise und Anweisungen für die CMP bereit. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine rechtliche Prüfung der Einwilligungstexte oder Datenschutzerklärung.
5. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen.
6. Der Auftraggeber wird über eingesetzte Unterauftragnehmer und wesentliche Tools informiert. Dazu können insbesondere Hosting-Anbieter, Onepage.io und Google-Dienste gehören.
## 13. Subunternehmer, Vertraulichkeit und Referenzen
1. Der Auftragnehmer darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
2. Beide Parteien behandeln ihnen bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich.
3. Der Auftragnehmer darf das Projekt mit Firmenname, Logo, Screenshots und Link als Referenz auf seiner Website, in seinem Portfolio und in Social Media nennen, sofern der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung in Textform widerspricht. Persönliche Daten natürlicher Personen werden dabei nicht ohne erforderliche Rechtsgrundlage veröffentlicht.
## 14. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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# Anlage: Material- und Zugangscheckliste
Der Auftraggeber stellt – soweit für das Projekt erforderlich – insbesondere bereit:
- Logo als SVG oder PNG,
- drei Wunschfarben als Hex-Werte,
- vollständige Firmendaten und gegebenenfalls USt-IdNr.,
- Bilder oder Freigabe zur Nutzung von Stockbildern,
- Leistungen, Preise, Referenzen und vorhandene Texte,
- rechtlich geprüfte Impressums- und Datenschutzhinweise,
- Domain-, Hosting-, E-Mail- und WebMail-Zugänge,
- Google-Zugänge für Analytics, Tag Manager oder Search Console,
- Zielgruppenbeschreibung B2B oder B2C,
- gewünschte Formularfelder und Call-to-Actions,
- Angaben zu Tracking-, Analytics- und Werbe-Tools,
- gewünschten Kommunikations- und Freigabekanal.
Basis-SEO umfasst eine saubere Seiten-, URL- und Überschriftenstruktur, Meta-Titel und Meta-Beschreibungen, Alt-Texte soweit Inhalte vorliegen sowie eine grundlegende Pagespeed-Optimierung. Browser-Support besteht für aktuelle Hauptversionen gängiger Desktop- und Mobilbrowser.